Deutschland

Faeser-Ministerium verschärft Disziplinarrecht – Extremismusbegriff bleibt schwammig

Zum 1. April wurde das Disziplinarrecht verschärft. Extremistische Beamte sollen schneller aus dem Dienst entfernt werden können. Der Extremismus-Begriff bleibt weiterhin unscharf. Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet. Zudem wird ein Klima der Angst und des Misstrauens gezüchtet.
Faeser-Ministerium verschärft Disziplinarrecht – Extremismusbegriff bleibt schwammigQuelle: www.globallookpress.com © Jörg Carstensen

In Deutschland reiht sich eine Gesetzesverschärfung an die nächste. Nach der Verschärfung des Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch waren nun die Beamten dran. Zum 1. April wurde auch das Disziplinarrecht verschärft. Disziplinarverfahren sollen zeitlich verkürzt werden, der Umweg über ein gerichtliches Disziplinarverfahren wird umgangen. Der Dienstherr kann nun selbst eine Disziplinarverfügung erlassen. Eine gerichtliche Prüfung findet erst nachträglich statt.

Wie schon bei der Strafrechtsverschärfung ist das offizielle Ziel die Bekämpfung von Extremismus. Die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt, um die Demokratie zu schützen, ist die paradoxe Überschrift, unter die all die Gesetzesmaßnahmen des Innenministeriums subsumiert werden können.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagt dazu:

"Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß. Das zeigt unsere Reform des Disziplinarrechts, die ab dem 1. April gilt. Künftig können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Das gilt es nun konsequent durchzusetzen. Denn wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen. Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird."

Mit der Gesetzesverschärfung wird der Konformitätsdruck in deutschen Behörden und in der Verwaltung noch einmal deutlich erhöht. Das Misstrauen untereinander wird absehbar zunehmen. Schon jetzt herrscht in Deutschland eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der genau abgewogen wird, welche Aussage man wem gegenüber tätigen darf.

Die Diskussion um ein Verbot der AfD zeigt zudem, dass der Extremismusbegriff absichtlich schwammig gehalten wird. Bereits konservative Ansichten zu Ehe und Familie sowie eine kritische Einstellung zu den Themen Zuwanderung und LGBT werden in Deutschland inzwischen regelmäßig mit dem Stempel "rechtsextrem" versehen. Im Kontext des verschärften Disziplinarrechts wird mit dem Argument, Extremismus unter den Beamten bekämpfen und die Verfahren beschleunigen zu wollen, der Willkür ein breites Einfallstor geöffnet.

Die etablierten Parteien nutzen den unscharf gehaltenen Extremismusbegriff zur Bekämpfung der AfD-Opposition und Festigung ihrer Macht. Sie treiben unter dem Deckmantel, Demokratie schützen zu wollen, ein Parteiverbot voran. Absehbar erreicht wird mit dem neuen Disziplinarrecht jedoch vor allem eine weitere Verschlechterung des gesellschaftlichen Klimas. Die Bundesregierung, allen voran Innenministerin Faeser, züchtet unter dem Deckmantel, Demokratie schützen zu wollen, ein Klima der Angst und des gegenseitigen Misstrauens in der deutschen Gesellschaft und öffnet der Willkür Tor und Tür.

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