Afrika

Nach Mord an zwei UN-Mitarbeitern im Kongo: Gericht verurteilt 51 Menschen zur Todesstrafe

Nach der Tötung von zwei UN-Mitarbeitern im März 2017 hat ein Gericht in der Demokratischen Republik Kongo 51 Angeklagte zur Todesstrafe verurteilt. Da seit dem Jahr 2003 im Land ein Moratorium für Hinrichtungen gilt, wird die Strafe durch eine lebenslange Haft ersetzt.
Nach Mord an zwei UN-Mitarbeitern im Kongo: Gericht verurteilt 51 Menschen zur TodesstrafeQuelle: AFP © GLODY MURHABAZI

Ein Militärtribunal der Demokratischen Republik Kongo (DRK) hat am 29. Januar 51 der insgesamt 54 Angeklagten wegen des Mordes an zwei UN-Mitarbeitern im März 2017 zur Todesstrafe verurteilt. Ein angeklagter Armeeoberst bekam zehn Jahre Gefängnis. Zwei weitere Personen – ein Journalist und ein Polizist – wurden freigesprochen. Der Prozess hatte mehr als vier Jahre in Anspruch genommen.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP sind einige Verurteilte auf der Flucht oder bereits tot. Die Täter wird man nicht hinrichten, da im zentralafrikanischen Land seit dem Jahr 2003 ein Moratorium für Exekutionen gilt. Somit wird ihre Todesstrafe durch eine lebenslange Haft ersetzt.          

Der US-Bürger Michael Sharp und die Schwedin Zaida Catalan waren am 12. März 2017 während einer UN-Mission in der Provinz Kasaï-Central verschwunden. Sie untersuchten Massengräber aus einem bewaffneten Konflikt in der Region, der zwischen September 2016 und Mitte 2017 ungefähr 3.400 Tote gefordert hatte. Die Leichen der UN-Mitarbeiter wurden am 28. März, rund zwei Wochen nach ihrer Entführung, entdeckt. Catalan war enthauptet worden.      

Nach der offiziellen Darstellung seien die UN-Mitarbeiter von Angehörigen der Kamuina-Nsapu-Miliz hingerichtet worden. Dies sei eine Rache an der internationalen Organisation gewesen, die angeblich den Armeeeinsatz gegen die Miliz nicht verhindert habe. Laut einem dem UN-Sicherheitsrat vorgelegten Bericht aus dem Juni 2017 habe es sich bei dem Doppelmord um eine "vorsätzliche Falle" gehandelt, an der sich auch Angehörige der Sicherheitsbehörden beteiligt haben könnten.

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