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Duisburg: Loveparade-Prozess ohne Urteil eingestellt

Vor knapp zehn Jahren kamen bei der Loveparade in Duisburg 21 überwiegend junge Menschen bei einer Massenpanik ums Leben. Nun endete der Prozess um das Unglück – ohne Urteil. Wer für die Katastrophe die Verantwortung trägt, bleibt damit juristisch ungeklärt.
Duisburg: Loveparade-Prozess ohne Urteil eingestelltQuelle: AFP © / Patrik Stollarz

Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 mit 21 Toten eingestellt. Bei den drei zuletzt verbliebenen Angeklagten hatte das Gericht zuvor nur eine geringe Schuld vermutet. Damit endet eines der aufwendigsten Strafverfahren der Nachkriegszeit nach knapp zweieinhalb Jahren und 184 Sitzungstagen ohne Urteil. Die Kammer wollte am Montag im Anschluss an die Verkündung des Beschlusses noch ihre Erkenntnisse aus dem Verfahren vortragen.

In dem Prozess ging es um die tödlichen Verletzungen von 21 jungen Menschen bei einem Gedränge auf der Loveparade in Duisburg im Juli 2010. Mehr als 650 Menschen wurden verletzt. Einige leiden bis heute unter den Folgen. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten war in einem großen Saal des Kongresszentrums Düsseldorf verhandelt worden.

Zuletzt hatten noch drei leitende Mitarbeiter des Veranstalters, der Lopavent GmbH, auf der Anklagebank gesessen. Sie sind mittlerweile 43, 60 und 67 Jahre alt. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter waren bereits vor über einem Jahr eingestellt worden, ebenfalls ohne Auflagen.

Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung, denn die Beschuldigten hätten unter anderem schwere Planungsfehler begangen.

Anfang April 2020 hatte das Landgericht die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vorgeschlagen. Es begründete dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs Ende Juli dieses Jahres.

Staatsanwaltschaft und die drei Angeklagten hatten dem zugestimmt. Angehörige von Todesopfern sprachen sich als Nebenkläger gegen eine Einstellung aus. Ihre Zustimmung war allerdings rechtlich nicht erforderlich. Der Einstellungsbeschluss ist damit unanfechtbar.

Bei den drei verbliebenen Beschuldigten hatte bereits im Februar 2019 eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage im Raum gestanden. Sie lehnten dies jedoch damals ab. Er wolle nicht auf sein Recht verzichten, freigesprochen zu werden, hatte ein Angeklagter seinerzeit als Begründung angegeben.

Für die letzten drei Angeklagten ging es somit weiter – bis vor einigen Wochen das Coronavirus den Zeitplan sprengte. Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, als eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde. Anfang April schlug das Gericht dann die Einstellung vor.

Ursprünglich war als nächstes die Einführung des 3.800 Seiten umfassenden Gutachtens des Sachverständigen Prof. Jürgen Gerlach geplant. Schriftlich liegt das Gutachten bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor. In diesem Gutachten hatte der Verkehrsexperte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können. Schon im Vorfeld habe es mehrere Anhaltspunkte gegeben, dass das Veranstaltungsgelände für die zu erwartenden Besucherzahlen nicht geeignet war.

rt/dpa

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