Deutschland

Bekannter "Querdenker" aus Laschet-Wahlkampf-Szene zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der der Protestbewegung "Querdenken" nahestehende Thomas Brauner hatte im Wahlkampf von Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) seinen Unmut über die Corona-Maßnahmen auf großer Bühne geäußert – nun saß er vor Gericht wegen des Verwendens falscher Gesundheitszeugnisse.
Bekannter "Querdenker" aus Laschet-Wahlkampf-Szene zu Bewährungsstrafe verurteiltQuelle: www.globallookpress.com © Michael Kremer via www.imago-ima

Die Corona-Maßnahmen beschäftigen die Gerichte bundesweit in hohem Maße. Das Amtsgericht Hannover hat am Mittwoch den Thüringer Busfahrer und Corona-Maßnahmen-Kritiker Thomas Brauner wegen Verwendens falscher Gesundheitszeugnisse zu einer Strafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts t-online.

Brauner hatte Bekanntheit erlangt, weil er im Bundestagswahlkampf in Erfurt im Herbst zu CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet auf die Bühne gesprungen war. Zuvor hatte er bereits Aufsehen erregt, da er als Busfahrer Kinder aufgefordert hatte, ihre Masken abzunehmen, und ein Video davon ins Internet stellte.

Die Aktion mit Laschet hatte Fragen zur Arbeit von dessen Bodyguards aufgeworfen. Der CDU-Spitzenkandidat hatte sie jedoch bei ihrem späten Eingreifen gestoppt und Brauner das Wort erteilt. Dieser übte dann Kritik an der Verwendung von Masken in Schulen und forderte von Laschet ein Nein zu einer Impfpflicht für Kinder. Die CDU nutzte die Szene auch in einem Wahlkampfspot als Beleg dafür, dass Laschet für Sorgen der Bürger offen sei – im Gegensatz zu seinen Konkurrenten. 

Am Mittwoch saß Brauner schließlich wegen eines Vorfalls bei einer Demonstration am 21. Februar im niedersächsischen Hannover vor Gericht. Die Polizei hatte ihn damals ohne Maske angetroffen und vorübergehend zur Kontrolle und Personalienfeststellung festgesetzt – Brauner konnte deswegen nicht als Redner auftreten.

Beim verhandelten Vorfall im Februar am Rande einer Kundgebung hatte Brauner einem Polizisten ein von der Ärztin Carola Javid-Kistel ausgestelltes Attest gezeigt. Javid-Kistel, die nach eigener Darstellung vor dem Entzug der Approbation steht und in deren Praxis es eine Hausdurchsuchung gegeben hatte, war als Zeugin vor Gericht geladen. Brauner und Javid-Kistel kannten sich ihrer Darstellung zufolge bereits vor der Corona-Krise und gehörten angeblich beide einem impfkritischen Stammtisch an.

Brauners Anwalt bestritt, dass der Beamte die Kompetenz gehabt habe, das Attest einzusehen und zu beurteilen. Er forderte einen Freispruch. Der Richter blieb mit dem Urteil von zwei Monaten unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf drei Monate plädiert hatte. Das Gericht verhängte zusätzlich statt der geforderten 80 Sozialstunden 150 Stunden, die der Thüringer nun ableisten muss. Der Richter verwies darauf, dass Brauner, der angegeben hatte, erwerbslos zu sein, schließlich die Zeit dafür habe.

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