Europa

Oberlandesgericht Prag bestätigt Auslieferung von Aktivist Liebich nach Deutschland

Nach Flucht und Festnahme in Tschechien steht die Auslieferung des in Leipzig verurteilten Rechtsaktivisten Marla Svenja Liebich unmittelbar bevor: Innerhalb der kommenden zehn Tage soll er an die Bundesrepublik Deutschland überstellt werden.
Oberlandesgericht Prag bestätigt Auslieferung von Aktivist Liebich nach Deutschland© Urheberechtlich geschützt

Das juristische Tauziehen um den weiteren Verbleib des inhaftierten Rechtsaktivisten Marla Svenja Liebich kommt durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Prag zu einem vorläufigen Ende. Liebich hat damit vergeblich gegen seine Ausweisung nach Deutschland geklagt. Die eingereichten Beschwerden und Erklärungen seien laut Auffassung der Richter "nicht begründet gewesen." Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Die tschechische Justiz wird den flüchtigen Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen seine drohende Auslieferung abgelehnt, so eine Gerichtssprecherin laut Agenturmeldungen. Die Entscheidung ist damit nun rechtskräftig, womit im Standardverfahren die Auslieferung innerhalb der kommenden zehn Tage erfolgen wird.

Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte zuvor Anfang Juni geurteilt, dass Liebich zur beantragten Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden solle.

Der inhaftierte Aktivist war wegen Volksverhetzung und weiterer Straftaten in Deutschland zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden, weigerte sich nach einer gezielten Täuschungskampagne in den sozialen Medien im August 2025 jedoch, die Haft im Frauengefängnis der JVA Chemnitz anzutreten. 

Im Dezember 2024 war zuvor die Wandlung von Sven Liebich zu Marla Svenja Liebich erfolgt, nachdem der Aktivist über das Selbstbestimmungsgesetz beim zuständigen Standesamt der Stadt Schkeuditz (Sachsen) seinen Geschlechtseintrag und den Vornamen hatte ändern lassen.

Liebich schaffte es dann, für mehr als ein halbes Jahr unterzutauchen, wurde im April 2026 aber von der tschechischen Polizei auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und inhaftiert.

Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, erklärte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Halle gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Liebich bliebe theoretisch als allerletzte Möglichkeit noch, das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) zu beauftragen, eine Ausweisung juristisch zu verhindern. Das gilt laut Medieneinschätzungen jedoch als unwahrscheinlich. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt nun beim tschechischen Justizminister Jeroným Tejc.

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