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Corona-Sonderrechte für Beamte? Bundespolizei in Sachsen muss jetzt wieder solo speisen

Bei einigen Gastronomen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge durften Beamte der Bundespolizei, die aus dienstlichen Gründen in Hotels untergebracht sind, gemeinsame Mahlzeiten zu sich nehmen. Dabei soll es "schon mal zu geselligen Runden gekommen sein".
Corona-Sonderrechte für Beamte? Bundespolizei in Sachsen muss jetzt wieder solo speisenQuelle: www.globallookpress.com © Ddp Images

Immer wieder zeigt sich, dass die Verordnungsflut von politischen Entscheidungsträgern bezüglich der "Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Maßnahmen" selbst von den Politikern und auszuführenden Beamten teilweise nicht überblickt oder gar mutwillig missachtet wird.  

Doppelte Standards?

Ivo Teichmann, der für die AfD im Landtag sitzt, hat am Donnerstag eine Sondergenehmigung des Landrats des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bezüglich der "Einhaltung" der "Corona-Maßnahmen" kritisiert, wie die Sächsische Zeitung berichtet. Zeigten sich dabei etwa Doppelstandards, die einerseits für Beamte und andererseits für die Bürger gelten?

Dabei stand besonders Landrat Michael Geisler von der CDU im Fokus. Auf Nachfrage mehrerer Gastronomen der Region gab das Landratsamt im Februar eine Sondergenehmigung dafür aus, dass Beamte der Bundespolizei, die aus dienstlichen Gründen in Hotels untergebracht sind, gemeinsam Frühstück und Abendessen zu sich nehmen können. Dabei "soll es schon mal zu geselligen Runden gekommen sein", so die Sächsische Zeitung.

  

Teichmann fordert Gleichberechtigung. Der Vorsitzende des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge meint, was die Polizisten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dürften, darum kämpften Hoteliers und Gastronomen schon seit dem ersten Lockdown. Sie klagten sogar das Recht ein, Dienstreisende bei Wahrung aller Abstandsregeln bewirten zu dürfen, seien damit juristisch allerdings nicht zum Erfolg gekommen.

Speisenabholung ist zwar möglich. Die Speisung muss aber dezentral auf den Zimmern erfolgen. In einem Brief an das zuständige Landratsamt schreibt Teichmann:

"Den Bürgern und Gastronomen erschließt sich dieses Verhalten der Einsatzkräfte nicht, da die Beamten doch Vorbildcharakter haben sollten."

Rechtliche Einschätzung

Auch das Verwaltungsgericht Dresden urteilte bereits im Februar, dass Frühstücksräume aus Corona-Schutz-Gründen von Hotelgästen nicht betreten werden dürften.

In dem Verfahren hatten die Hoteliers darauf verwiesen, dass die Corona-Schutz-Verordnung auch Ausnahmen für Betriebskantinen vorsehe. Es handelt sich dabei jedoch um eine eng auszulegende Ausnahmeregelung für Kantinen und Mensen. Teichmann fragt:

"Auf welcher Grundlage wurde nun diese Genehmigung erteilt?"

Der zuständige CDU-Mann Geisler vom Landratsamt antwortete darauf:

"Ich habe Ihren Hinweis zum Anlass genommen und die angesprochene Thematik prüfen lassen. Hier muss festgestellt werden, dass unsere Rechtsauffassung vom Februar 2021 so nicht mehr Bestand haben kann."

In dem Schreiben, das RT DE exklusiv vorliegt, heißt es weiter:

"Unter Berücksichtigung der dynamischen Verordnungslage und Rechtsprechung wird es auch in Zukunft nicht gänzlich vermeidbar sein, dass eine vor mehreren Wochen getroffene juristische Auslegung bzw. Bewertung im Nachgang nicht zu halten ist."

Erhöhtes Polizeiaufkommen durch Pandemie

Wie lange das erhöhte Aufgebot an Bundespolizisten vor Ort andauerte, wurde aus "einsatztechnischen Gründen" nicht bekannt gegeben. Die auswärtigen Bundespolizisten wurden mit der verstärkten Grenzkontrolle zu Tschechien beauftragt und deshalb nach Sachsen berufen.

Nachtrag: Auf Nachfrage von RT DE hat uns Ivo Teichmann folgende Antworten auf unsere Fragen gegeben.

Redaktion: Hätten Sie nicht interveniert, könnten die Beamten im Landkreis nun weiterhin nach der "fehlerhaften Rechtsauslegung" des Landratsamtes zusammen Essen und, so die SZ, „in geselligen Runden“ verkehren. Sehen Sie hier etwaige Doppelstandards bei der Gültigkeit der „Corona-Maßnahmen“ für Beamte einerseits und den Bürgern andererseits?

Ivo Teichmann: "Ich vertrete die Überzeugung, dass für alle gleiche Rechte und Pflichten hinsichtlich der Hygienemaßnahmen und Corona-Beschränkungen gelten. Polizeibeamten kommt dabei auch eine Vorbildwirkung zu. Es ist schon befremdlich, dass sie bzw. die Leitungsebene das nicht selbst erkannt hat und ein "Parallelleben" insoweit führte. Im Dienst straft man Verstöße bei Bürgern teilweise überhart ab und im Hotel handelte man selbst sehr unsensibel. Die Fehlentscheidung des Landratsamtes in Pirna wirkte dabei begünstigend, jedoch entschuldigt das wenig."

Redaktion: Am Donnerstag der letzten Woche stellte die Antrag der AfD-Fraktion für „alternative Maßnahmen zur Lockdown-Politik der Bundesregierung“ im Bundestag, die von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Welche alternativen Maßnahmen favorisieren Sie zum „Lockdown“ und den immer schwerwiegenderen Grundrechtseinschätzungen und Überwachungsmaßnahmen (Testpflicht, Apps etc.), um beispielsweise die schwer angeschlagene Gastronomie wieder zu beleben?

"Alle politisch Verantwortlichen müssen endlich dringend sämtliche Corona-Beschränkungen auf eine wissenschaftlich fundierte Grundlage stellen und den öffentlichen Diskurs hierüber tatsächlich zulassen. Unsere Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben dürfen nicht länger übermäßig beeinträchtigt werden. Nur eine intakte Wirtschaft wird das teure Gesundheitswesen finanzieren können.

Beispielsweise ist erwiesen, dass im Freien kaum Infektionen stattfinden, demzufolge sind die bestehenden Beschränkungen im Freien zu überdenken und entsprechend bei Wahrung der Mindesthygienestandards aufzuheben.

Als weiteres Beispiel lassen Sie mich die Tourismusbranche nennen. Wer mit seinem privaten PKW in eine Ferienwohnung einer Urlaubsregion fährt, setzt sich und seine Familie keinem erhöhten Infektionsrisiko aus, insoweit sind die bestehenden Verbote aufzuheben.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss hinsichtlich sämtlicher Corona-Beschränkungen viel stärker und transparenter beachtet werden.

In einem freiheitlichen Land wollen und sollen die Menschen Eigenverantwortung übernehmen, der Staat muss sich auf das Notwendigste beschränken."

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