Deutschland

"Klimapolitischer Moralweltmeister" – Murswiek zerrupft Urteil des Verfassungsgerichts

In einem Gastbeitrag für die "Welt" kritisiert der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 scharf. Dabei hatten sich die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss mehrfach auf den Staatsrechtler berufen.
"Klimapolitischer Moralweltmeister" – Murswiek zerrupft Urteil des VerfassungsgerichtsQuelle: www.globallookpress.com

In einem Gastbeitrag für die Welt lässt der Staatsrechtler Dietrich Murswiek kein gutes Haar am Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Das Gericht habe zwar betont, dass der Klimaschutz eine internationale Dimension habe, doch gleichzeitig argumentiere das Gericht so, als ob "es diese Dimension nicht gäbe und als ob die Rettung der Welt davon abhinge, ob Deutschland sein angebliches 'CO₂-Restbudget' nicht überzieht", so Murswiek. Das sei nicht nur ökonomisch, "sondern auch ökologisch unsinnig und verfassungsrechtlich falsch".

Weiter schreibt Murswiek, dass Klimaschutz zwar, auch rechtlich, geboten sei – aber die Verfassung verpflichte nicht zu Restriktionen, die dem Klima nichts nützten und die Wirtschaft ruinierten. Das Verfassungsgericht zwinge die Klimapolitik und damit die gesamte Wirtschaftspolitik Deutschlands "in die engen Grenzen eines 'CO₂-Restbudgets'", so der Beitrag weiter. Nun dürften nur noch weniger als sechs Gigatonnen CO₂ emittiert werden, bevor "für immer Schluss" sei. Daher sei ein "dramatisch schneller Ausstieg aus der Kohlenstoffwirtschaft" notwendig, wenn man die richterlich geforderte "Klimaneutralität" noch rechtzeitig erreichen wolle.

Doch dies erfordere "gigantische Anstrengungen und Kosten", schreibt Murswiek weiter. Die Vervielfältigung der Windkraftanlagen werde aus ganz Deutschland eine Industrielandschaft machen, und, so der Rechtswissenschaftler:

"Ob das Ziel erreicht werden kann, ohne die industrielle Basis des Sozialstaats zu zerstören, dürfte fraglich sein."

Murswiek verweist in seinem Beitrag mehrfach auf die globale Dimension der Klimaproblematik. "Das Bundesverfassungsgericht und die deutsche Klimapolitik werden die Welt nicht retten und die Erderwärmung auch dann nicht aufhalten, wenn Deutschland sein angebliches 'Restbudget' nicht überschreitet und schnellstens 'Klimaneutralität' erreicht", schreibt der Rechtswissenschaftler.

Kein Staat könne allein den Temperaturanstieg anhalten. Weiterhin verweist Murswiek darauf, dass die deutschen Treibhausgasemissionen nur knapp zwei Prozent der weltweiten Emissionen ausmachten.

"Wenn in Deutschland überhaupt kein CO₂ mehr emittiert würde, könnte das am Weltklima nichts ändern."

Zwar stelle das Bundesverfassungsgericht zutreffend fest, dass dies kein valider Einwand gegen Klimaschutzverpflichtungen sei, schreibt Murswiek weiter. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der lautet: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen." Wenn ein globales Problem nur dann gelöst werden könne, wenn jeder Staat seinen proportionalen Anteil dazu beitrage, dann müsse er dies tun, auch wenn sein Kausalanteil das Problem nicht allein verursache, schreibt Murswiek weiter in der Welt.

Doch es sei eine andere Frage, ob die Verpflichtung auch dann bestehe, "wenn die meisten anderen Staaten nichts oder viel zu wenig tun, um das Problem zu bewältigen und wenn aus diesem Grunde die eigenen Anstrengungen nutzlos verpuffen", so der Beitrag weiter. Das Bundesverfassungsgericht setzte zwar auf die "deutsche Vorbildfunktion", doch daraus lasse sich keine verfassungsrechtliche Verpflichtung ableiten. Nur 32 der 191 Vertragsstaaten hätten Reduktionen zugesagt, schreibt Murswiek weiter. Der weitaus größte Emittent, China, und der drittgrößte, Indien, hätten neben weiteren Ländern gar angekündigt, ihre Emissionen zu steigern. Demzufolge würden die weltweiten Emissionen auch steigen, wenn Deutschland seine Emissionen sofort auf null reduziere.

Laut Murswiek hätte das Verfassungsgericht feststellen können, dass das Pariser Abkommen nicht sicherstelle, dass das in diesem Abkommen festgelegte Temperaturziel erreicht werde. Die Folge daraus, die sich für Deutschland aus Artikel 20a ergebe, sei diejenige, dass die Bundesregierung verpflichtet sei, nachdrücklich auf eine Verbesserung des Pariser Abkommens hinzuwirken. Doch zu einem nationalen Alleingang, der für das Klima nichts bewirke, verpflichtet das Grundgesetz entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht, schreibt Murswiek.

Selbst wenn man annehme, dass Deutschland aus Gründen des nationalen Verfassungsrechts mit seinem vom Sachverständigenrat für Umweltfragen errechneten Restbudget auskommen müsse, ergäben sich aus dem internationalen Kontext Lösungsmöglichkeiten, die vom Bundesverfassungsgericht zu wenig beachtet worden seien, so der Rechtswissenschaftler in seinem Beitrag in der Welt weiter. Gäbe es ein globales CO₂-Restbudget, auf das die Staaten sich verbindlich geeinigt hätten, und wäre dieses ebenso verbindlich auf die einzelnen Staaten verteilt worden, so Murswiek, dann könnte jeder Staat, der mit seinem Restbudget nicht auskomme, versuchen, anderen Staaten, die ihr Restbudget nicht ausschöpfen wollen, Emissionsrechte abzukaufen.

Dazu macht Murswiek in seinem Beitrag konkrete Vorschläge. So könnten laut dem Rechtswissenschaftler Staaten mit wenig Industrie und/oder guten Substitutionsmöglichkeiten – viel Fläche, viel Wind, viel Sonne – mit ihren CO₂-Ressourcen Geld verdienen, und andere Staaten könnten sich Zeit für einen langsameren und deshalb schonenden Übergang in die kohlenstofffreie Wirtschaft kaufen. Aber es gebe eben kein "globales Budget". Die Staaten hätten sich im Pariser Abkommen weder auf ein weltweit zulässiges Emissionsvolumen noch auf die Verteilung der Emissionsrechte unter die Staaten geeinigt. Kein Staat könne Emissionsrechte verkaufen, über die er nicht verfüge.

Laut Murswiek sei es aber ohne Weiteres möglich, dass Staaten, in denen die CO₂-Vermeidungskosten groß seien, in anderen Staaten, in denen die Kosten geringer seien, Emissionsminderungsmaßnahmen durchführten beziehungsweise finanzierten. Murswiek schlägt vor, statt ein modernes Kohlekraftwerk in Deutschland stillzulegen, könne man ein ineffizientes Kohlekraftwerk in Indien oder in China durch ein Wasserkraftwerk ersetzen. Und weiter schreibt der Rechtswissenschaftler:

"Statt Hauseigentümer in Deutschland mit teuren Wärmedämmungsmaßnahmen zu belasten, könnte man die entsprechenden CO₂-Einsparungen zu besseren Kosten durch Aufforstungsprojekte in Entwicklungsländern erzielen."

Für das Klima sei es völlig gleichgültig, an welchem Ort der Welt CO₂ emittiert beziehungsweise eingespart würde. Solange es kein globales Restbudget gebe, müsse rationale Klimapolitik darauf abzielen, dass die weltweiten Gesamtemissionen so schnell wie möglich sinken. Deutschland in dieser Situation in das Korsett eines fiktiven Restbudgets einzuschnüren und damit zu radikalen und sehr teuren Emissionsbegrenzungen im Inland zu zwingen, obwohl mit dem gleichen Mitteleinsatz im Ausland ein viel größerer Nutzen für das Klima erzielt werden könne, sei kontraproduktiv und könne auch aus diesem Grunde nicht durch das Umweltschutzstaatsziel des Artikels 20a geboten sein, schreibt Murswiek in der Welt weiter.

Nicht berücksichtigt habe das Bundesverfassungsgericht auch das Problem des "Carbon Leakage". Mit anderen Worten, wenn CO₂-Emissionen in Deutschland und/oder in der EU verboten oder verteuert würden und die Emittenten ihre Produktion deshalb ins Ausland beziehungsweise in Nicht-EU-Staaten verlagern und dort CO₂ emittieren, nütze das dem Klima nichts, so Murswiek weiter. Der gleiche Effekt entstehe, wenn inländische Produzenten wegen ihrer hohen CO₂-Vermeidungskosten Marktanteile verlieren und ihre ausländischen Konkurrenten umso mehr CO₂-intensiv produzierte Waren absetzen.

Der Klimabeschluss sei in mehrfacher Hinsicht nicht zu Ende gedacht, schreibt Murswiek in der Welt weiter. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beschränkung der deutschen Emissionen auf ein fiktives Restbudget könne somit der Erderwärmung gar nicht entgegenwirken, solange die großen Industrie- und Schwellenländer sich nicht auf ein globales Budget einigen und dessen Einhaltung auch durchsetzen. Deutschland könne so höchstens "klimapolitischer Moralweltmeister" werden.

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