Deutschland

Koalitionsvertrag ignoriert: Bundesregierung stimmt für Vorratsdaten bei Gesichtserkennungs-KI

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung den Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausgeschlossen. Demnach sollte Deutschland dies auch innerhalb der EU ablehnen. Aus aktuell veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass die Regierung der Massenüberwachung mittels Gesichtserkennung in der EU zugestimmt hat.
Koalitionsvertrag ignoriert: Bundesregierung stimmt für Vorratsdaten bei Gesichtserkennungs-KIQuelle: www.globallookpress.com © bildgehege / imago stock&people

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage veröffentlichte kürzlich ein Dokument aus dem hervorgeht, dass die Bundesregierung sich seit November für mehr Gesichtserkennungstechnik in der Europäischen Union einsetzt. Darüber berichtete am Montag das Fachportal Netzpolitik.org.

Demnach habe die Bundesregierung auf EU-Ebene nicht entsprechend des vereinbarten Koalitionsvertrages abgestimmt, sondern sich entgegen dem Vertrag für mehr Überwachung der Bürger in der EU eingesetzt.

Laut dem aktuell von Digitalcourage veröffentlichten Dokument habe der EU-Rat schon im Dezember beim AI Act (Vertrag über Künstliche Intelligenz) einen gemeinsamen Beschluss getroffen, dem die Bundesregierung entgegen ihrem nationalen Koalitionsvertrag zustimmte. Anschließend hätten Datenschutzorganisationen wie zum Beispiel Algorithmwatch gewarnt: Es würden hiermit gefährliche Schlupflöcher zur biometrischen Erkennung "Remote Biometric Identification" (RBI) von Menschen geschaffen. Algorithmwatch schreibt dazu:

"Ursprünglich war Deutschland einer der wenigen Mitgliedsstaaten, die die laxen Bestimmungen zu RBI im von der EU-Kommission vorgeschlagenen AI Act-Entwurf kritisierten. Im Koalitionsvertrag betonte die neue Regierungskoalition zunächst, dass 'biometrische Erkennung im öffentlichen Raum [...] durch KI [...] europarechtlich auszuschließen' sei.

Doch nach monatelangen Verhandlungen enthält der Entwurf des Rats beim Thema 'KI in öffentlich zugänglichen Räumen' noch immer viele gefährliche Schlupflöcher und Einschränkungen. Es sind sogar so viele, dass er eher zur Verwendung von RBI anspornt, als sie zu verhindern. In der jetzigen Fassung sollte nur in 'Echtzeit' eingesetzte RBI verboten werden."

Also sei eine Auswertung in Echtzeit zwar weiterhin verboten, aber die Aufnahmen würden "auf Vorrat" gespeichert. Damit können sie zu einem späteren Zeitpunkt mit biometrischen Verfahren analysiert werden. Konstantin Macher von Digitalcourage erklärt:

"Die Ampel verstößt mit ihrer Unterstützung für nachgelagerte biometrische Massenüberwachung gegen den Koalitionsvertrag."

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde ganz klar beschlossen:

"Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab. Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten."

"Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum sowie automatisierte staatliche Scoring Systeme durch KI sind europarechtlich auszuschließen."

Insofern verstößt die Bundesregierung auf EU-Ebene hinsichtlich der Nutzung von biometrischen Daten gegen ihren Koalitionsvertrag.

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