Deutschland

Potsdamer Gericht sieht "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung

Laut einem Beschluss des Potsdamer Landgerichts ist bei der "Letzten Generation" der Anfangsverdacht zur Bildung einer kriminellen Vereinigung gegeben. Hintergrund des Urteils sind mehrere Razzien im letzten Jahr, nachdem es zu Sabotageakten an Anlagen der PCK-Raffinerie gekommen war.
Potsdamer Gericht sieht "Letzte Generation" als kriminelle VereinigungQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Jürgen Held

Zum ersten Mal hat in Deutschland ein Landgericht den Anfangsverdacht bestätigt, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Dies geht aus einem Beschluss der Staatsschutzkammer am Landgericht Potsdam aus dem April hervor. Zuvor hatte die Märkische Oderzeitung am Montag darüber berichtet. Die Kammer folgt damit einem Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin aus vorheriger Instanz. Neuruppins Staatsanwaltssprecher Cyrill Klement sagte der Märkischen Oderzeitung zufolge:

"Diesen Anfangsverdacht hat nach dem Amtsgericht Neuruppin nun auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam bestätigt."

Die Klima-Aktivisten müssten jetzt mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch rechnen. Hintergrund des Beschlusses sind mehrere bundesweite Razzien, die im Dezember 2022 gegen Mitglieder der "Letzten Generation" durchgeführt wurden. Dabei wurden elf Wohnungen und Büros in Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen durchsucht. Anlass waren Sabotage-Aktionen auf Anlagen der Energieversorgung. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, mehrere Attacken auf Anlagen der PCK-Raffinerie in Schwedt und Werneuchen verübt zu haben. In einigen Fällen sei es lediglich beim Versuch geblieben.

Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hatte deshalb auch wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Einige der Beschuldigten sollen nach den Razzien Widerspruch eingelegt haben. Das Potsdamer Landgericht hat diese nun als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Potsdam geht deutlich weiter als in anderen Bundesländern: Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte in der Vergangenheit beispielsweise anders entschieden und sah bisher keinen Anfangsverdacht zur Bildung einer kriminellen Vereinigung.

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