Russland

Russland: Gericht verlängert Untersuchungshaft für US-Basketballerin Griner

Ein Bezirksgericht nahe Moskau hat die Untersuchungshaft für die US-Basketballspielerin Brittney Griner diese Woche verlängert. Sie wird seit Mitte Februar festgehalten, nachdem Beamte eines Moskauer Flughafens verbotene Substanzen in ihrem Gepäck gefunden hatten.
Russland: Gericht verlängert Untersuchungshaft für US-Basketballerin GrinerQuelle: Gettyimages.ru © Michael Hickey

Die zweifache Basketball-Olympiasiegerin Brittney Griner muss mindestens bis zum 2. Juli in russischer Haft bleiben. Die Untersuchungshaft der 31-Jährigen wurde diese Woche verlängert.

Im Februar war die Starspielerin des WNBA-Teams Phoenix Mercury am Moskauer Flughafen Sheremetjewo festgenommen worden, da in ihrer Tasche Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl gefunden worden waren, die in Russland illegal sind. Die Sportlerin war nach Russland gekommen, um in der Nebensaison für den Verein UGMK Jekaterinburg zu spielen. Sollte sie wegen Drogenschmuggels für schuldig befunden werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Griners Partnerin hatte an den US-Präsidenten Joe Biden und dessen Regierung appelliert, einzugreifen und politischen Einfluss zu nehmen. "Sie ist eine politische Schachfigur. Wenn sie also festgehalten wird, weil sie wollen, dass Sie etwas tun, dann will ich, dass Sie es tun", wandte sich Cherelle Griner an Biden. In einem Interview mit Good Morning America erzählte sie, sie habe seit Mitte Februar nicht mehr mit ihrer Frau gesprochen. Sie hätten lediglich "sporadisch" Briefkontakt gehabt. 

Am 13. Mai berichtete Jen Psaki, die ehemalige Pressesprecherin des Weißen Hauses, dass die US-Regierung Schritte unternehme, damit die Sportlerin freigelassen werde. Zuvor hatte die US-Regierung sie als "zu Unrecht inhaftiert" bezeichnet.

Mehr zum Thema - Wann wurde jemals ein westlicher Athlet gesperrt, weil sein Land einen Krieg begann?

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.