Russland

Russland: Geschlechtsumwandlungen ohne medizinische Indikation könnten verboten werden

Der russische Abgeordnete Witali Milonow hat der Staatsduma einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Geschlechtsumwandlungen fast vollständig verbieten soll. Die Eingriffe sollen nur noch in Ausnahmefällen aus medizinischen Gründen möglich sein.
Russland: Geschlechtsumwandlungen ohne medizinische Indikation könnten verboten werdenQuelle: Gettyimages.ru © Morsa Images

Witali Milonow, der für seine umstrittenen Äußerungen in Bezug auf die LGBT-Gemeinde bekannt ist, hat der Staatsduma einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Geschlechtsumwandlungen ohne medizinische Indikationen verbieten soll.

Laut dem Abgeordneten brauchen die Menschen in den meisten Fällen keine Operation zur Geschlechtsumwandlung. Es sei besser für sie, sich an einen Psychologen oder Psychotherapeuten zu wenden. Es sei auch wichtig zu verstehen, dass "Spiele mit dem Geschlecht" das Leben verkürzen, argumentierte Milonow. Darüber hinaus würden verschiedene gesundheitliche Probleme auftreten und das Suizidrisiko steigen.

Ihm zufolge nehme die "gefährliche Praxis der willkürlichen Veränderung und Geschlechtsumwandlung an Fahrt auf". Laut Milonow sei dies eine direkte Bedrohung der demografischen Sicherheit des Landes, da Menschen, die die entsprechende medizinische Operation durchführen lassen, "eigentlich einer Sterilisation unterzogen werden und in Zukunft keine Kinder mehr bekommen können". Der einzige rechtliche Grund für eine Geschlechtsumwandlung sei ihm zufolge ein Beschluss der Ärztekammer. Konkrete Bewertungskriterien nannte Milonow nicht.

Falls jemand in seinen Dokumenten ein anderes Geschlecht angebe, könne dies automatisch als Urkundenfälschung betrachtet werden, fügte er hinzu.

Fast zeitgleich mit dieser Initiative hatte die Staatsduma ein bereits geltendes Gesetz zum Verbot von LGBT-Propaganda verschärft. Nun ist jegliche positive Darstellung etwa von lesbischer oder schwuler Liebe strafbar. Betroffen sind unter anderem Beiträge in sozialen Netzwerken, aber auch Inhalte von Büchern, Filmen, Medien und Werbung. Bislang galt das Verbot nur für Äußerungen und Darstellungen, die in Anwesenheit Minderjähriger erfolgten.

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