Lateinamerika

USA lockern Sanktionen gegen Venezuela: Erdölbranche atmet auf

Nachdem Regierung und Opposition in Venezuela eine Vereinbarung über die Wahlen im Jahr 2024 erzielt haben, lockern die USA einen Teil ihrer Sanktionen gegen das südamerikanische Land. Die Erleichterungen können aber jederzeit rückgängig gemacht werden.
USA lockern Sanktionen gegen Venezuela: Erdölbranche atmet aufQuelle: AFP © HANDOUT / VENEZUELAN PRESIDENCY

Am Mittwoch hat das US-Finanzministerium einige Sanktionen gegen Venezuela gelockert. Die Behörde erteilte vier allgemeine Genehmigungen für Transaktionen im Erdöl-, Gas- und Goldsektor des südamerikanischen Landes und hob das Verbot des Sekundärhandels auf. Die Entscheidung kam, nachdem die venezolanische Regierung und Teile der Opposition am Dienstag bei ihren Gesprächen in Barbados eine Vereinbarung über die Wahlen im kommenden Jahr getroffen hatten. Das US-Finanzministerium schrieb in der entsprechenden Erklärung von "demokratischen Entwicklungen".

Somit erlaubt die neue Generallizenz dem OPEC-Mitgliedsstaat Venezuela, sechs Monate lang ohne Einschränkungen Erdöl zu fördern und auf alle Märkte zu exportieren. Weitere Erleichterungen gelten für den staatlichen Goldproduzenten Minerven. Das US-Finanzministerium geht von "positiven Effekten" aus – wie etwa einer Verdrängung von "unlauteren Akteuren" aus dem Erdölmarkt und einer Reduzierung des Schwarzmarktes für Gold. Gleichzeitig solle somit die Bevölkerung unterstützt werden, während der finanzielle Nutzen für die Regierung in Caracas vernachlässigbar sei, heißt es.

Nach eigenen Angaben kann das Weiße Haus die Erleichterungen aber jederzeit ändern oder sogar rückgängig machen, wenn die venezolanische Regierung ihren Verpflichtungen gegenüber der Opposition nicht nachkommt. So soll die Wahl in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 stattfinden und von internationalen Beobachtern überwacht werden, unter anderem aus der EU und den Vereinten Nationen. Die Einigung sieht vor, dass die Regierung und die Opposition ihre Kandidaten nach ihren jeweils eigenen Regeln, aber im Einklang mit dem Gesetz bestimmen können. Das heißt: Wenn ein administrativer Ausschluss gegen einen Kandidaten vorliegt, darf dieser nicht kandidieren. Außerdem verpflichten sich die Seiten, für einen ruhigen und friedlichen Wahlprozess ohne ausländische Einmischung zu sorgen und jede Form von Gewalt abzulehnen.

Mehr zum ThemaRussland und Venezuela stärken bilaterale Beziehungen mit strategischen Kooperationsabkommen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.